Die Alte Eidgenossenschaft war bekanntlich eine Art Staatenbund, eine Vereinigung unabhängiger «Kleinrepubliken» (kritische Historiker würden es eher eine Vereinigung von Oligarchien nennen). Erst mit der Gründung der modernen Schweiz wurde dieser Staatenbund 1848 ein echter Bundesstaat, der mit der grossen Verfassungsrevision von 1874 seine definitive Form erhielt. Bei diesem Integrationsprozess der alten Orte der Eidgenossenschaft in den Bund spielte die Bewahrung grösstmöglicher Autonomie der Kantone im Namen des Föderalismus eine zentrale Rolle.
Diese Veränderung des politischen und des institutionnellen Rahmens hatte natürlich auch einen massgebenden Einfluss auf die Gestaltung der schweizerischen Sicherheitspolitik und der Armee zur Folge. Es war ein langer Weg von den kantonalen Milizen der alten eidgenössischen Orte bis zur Bildung der Schweizer Armee. Bei genauer Betrachtung unter juristischem Aspekt begann er 1798 mit dem Sturz des Ancien Régime und endete erst 2004 mit der Einführung der Armee XXI.




