Die erste Militärordnung des noch jungen Bundesstaates aus dem Jahre 1850 sah alle zwei Jahre einen grösseren Zusammenzug von Truppen vor. Die Form war nicht festgelegt. Einerseits wurden Übungslager abgehalten, anderseits Übungen in operativ wichtigem Gelände. 1861 wurde vom Bundesrat ein Manöver vor dem Hintergrund der Vereinigung Italiens und der Irredentabewegung im Gebirge angeordnet. Das Manöver dauerte 10 Tage im August und verlief über den Gotthardpass, den Nufenen und Furka bis nach Sitten. Es ist nicht nur militärhistorisch interessant, sondern ganz allgemein historisch, zeigt es doch eindrücklich, wie die Schweiz Mitte des 19. Jahrhunderts nach der Gründung des Bundesstaates aussah. Das Eisenbahnnetz beschränkte sich weitgehend aufs Mittelland, das Strassennetz in den Alpen war mit Ausnahme des Gotthards, welche die einzige mit Kutsche befahrbare Alpenquerung der Schweiz war, rudimentär ausgebaut und das Telegraphennetz verlief nur entlang der Eisenbahnlinien.
Die Reise bezieht sodann die (militär-) strategische und historische Bedeutung des Gotthardgebietes im Besonderen und der Alpenpässe im Allgemeinen ein. Die kurzen Spaziergänge/Wanderungen sollen das Gefühl für die Topografie vermitteln sowie einen Vorgeschmack zu den Leistungen des damaligen Soldaten geben.
In die Reise wird ferner die Meienschanze oberhalb von Wassen an der alten Sustenstrasse aus dem frühen 19. Jahrhundert einbezogen. In den Manöverberichten von 1861 ist sie zwar nicht erwähnt; sie hat aber in vorangegangenen Kriegen eine Rolle gespielt und kann als bedeutendes militärhistorisches Denkmal gelten.
Das Manöver des Jahres 1861 wurde in einem grossformatigen Bildband dokumentiert; die Ansichten wurden von einem deutschen Maler gezeichnet, der Text stammt von einem seinerzeit bekannten schweizerischen Journalisten. So lassen sich die Ereignisse im Gelände anschaulich erklären und aufgrund der zeitgenössischen Zeichnungen die damaligen Situationen mit den heutigen vergleichen. Ferner liegt insbesondere ein detaillierter Bericht mit Beurteilung eines württembergischen Offiziers und Militärbeobachters vor, womit die operativen und taktischen Manöverübungen eingehend nachvollzogen werden können.